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Lohnt es sich kurz vor seinem Tod noch sein Haus zu überschreiben?
Feb
22
2012
Frage von : Lohnt es sich kurz vor seinem Tod noch sein Haus zu überschreiben?
Gesetzt den Fall, da ist jemand, der nicht mehr so lange zu leben hat. Ist es dann klug, wenn dieser jemand seinen Neffen sein Haus überschreibt und sich ein Wohnrecht erhält oder ist es besser für die Neffen, wenn sie das Haus einfach so erben – der jemand hat kein Testament aufgesetzt. Angenommen, das Haus hätte einen Wert von 80000 Euro. Was sollte der jemand dann am Besten tun? Er möchte natürlich, dass seine Neffen möglichst viel Gewinn machen und nicht total hoch besteuert werden. Einer der Neffen ist noch Nichtverdiener, da er studiert.
Gesetzt den Fall, da ist jemand, der nicht mehr so lange zu leben hat. Ist es dann klug, wenn dieser jemand seinen Neffen sein Haus überschreibt und sich ein Wohnrecht erhält oder ist es besser für die Neffen, wenn sie das Haus einfach so erben – der jemand hat kein Testament aufgesetzt. Angenommen, das Haus hätte einen Wert von 80000 Euro. Was sollte der jemand dann am Besten tun? Er möchte natürlich, dass seine Neffen möglichst viel Gewinn machen und nicht total hoch besteuert werden. Einer der Neffen ist noch Nichtverdiener, da er studiert.
Noch ein Nachtrag:
Wäre eine Schwester besser gestellt? Wenn die Schwester Alleinerbin wäre und sie dann ihren Söhnen was zusteckt vom Erbe wäre das dann doch ihre Sache, oder?
beste Antwort:
Answer by verdinand .
Wenn man die Schenkung nicht 10 Jahre überlebt, ist es kein Vorteil.
Erst nach 10 Jahren ist die Schenkung nicht mehr in der Erbmasse und damit pflichtteilssicher.
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Antwort # 3
innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod macht es keinen Unterschied, ob das Haus vorher verschenkt wird oder nach dem Tod vererbt wird, die Schenkungssteuer ist identisch mit der Erbschaftssteuer und umfasst immer einen Zeitraum von 10 Jahren
die einzige Alternative wäre es das Haus günstig an den Neffen zu verkaufen
der Freibetrag für Neffen ist 20.000,- Euro, das bedeutet aber nicht dass grundsätzlich Steuern zu zahlen sind, da die Vorschriften für Gebäude sehr speziell sind und sich zudem ab dieses Jahr geändert haben, ich habe nicht das komplette neue Gesetz im Kopf und den genauen Gesetzestext habe ich hier zu Hause im Moment nicht vorliegen, das müsste ich morgen im Büro nochmal nachsehen, es kommt dann aber auch darauf an was anschliessend mit dem Haus passiert, ob es z.B. verkauft wird oder nicht
Nachtrag:
wenn das Haus günstiger verkauft wird, zählt aber nur die Differenz und dafür kann dann der Freibetrag von 20.000,- Euro pro Neffe ausgenutzt werden, so war das gemeint, ich habe nicht gesagt dass das die beste Lösung ist, sondern nur dass es die einzige Alternative ist, richtig lesen ! Was günstiger ist hängt ja auch davon ab was anschliessend mit dem Haus passieren soll, ob es z.B. verkauft wird oder nicht.
Nein die Schwester hat auch nur einen Freibetrag von 20.000,-, wenn dann ist es besser die Schwester und die Neffen gemeinsam.
so habe jetzt mal die Daten nach dem neuen Gesetz rausgesucht:
Freibetrag für Neffen und Geschwister je 20.000,- €
zusätzlich werden (insgesamt für alle Erben zusammen) pauschal 10.300,- € für Erbfallschulden wie z.B. Beerdigungskosten abgezogen
auf den übersteigenden Betrag sind 30% Erbschaftssteuer zu zahlen
die Bewertung des Grundstückes bei selbstgenutztem Wohneigentum erfolgt per Vergleichswertverfahren, d.h. der Wert wird von tatsächlich erzielten Kaufpreisen von vergleichbaren Grundstücken abgeleitet. Grundlage dafür sind die festgestellten Vergleichspreise der Gutachterausschüsse.
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Antwort # 4
“die einzige Alternative wäre es das Haus günstig an den Neffen zu verkaufen”
…also, kein so guter Rat.
1.) wird das Haus ohnehin günstiger bewertet als Bargeld (Das würde der Neffe dann ja wohl auch erben, oder?
2.) “zu günstig” – das wäre eine gemischte Schenkung, und damit die Kuh wieder auf dem Eis.
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Antwort # 5
Das Haus einen Wert von 80.000 Euro? Wer hat diesen Wert festgestellt?
Da muss doch sicher die Heizung erneuert werden und sämtliche Bodenbeläge, ganz zu schweigen von den Tapeten, Fenstern und der Dacheindeckung. Wenn man da ganz genau schaut, so hat das Haus höchstens noch einen Wert von 30.000,- Euro.
Dieses Haus ist also stark renovierungsbedürftig – sicherlich! Genaues Gutachten erstellen lassen.
Wenn es mehrere Neffen sind die da erben sollen, dann kaufen sie das Haus und gründen eine Grundstücksgemeinschaft, so kommen sie in den Genuss von zahlreichen Abschreibungsmöglichkeiten.
Die 30.000,- die für das Haus bezahlt wurden, können dann später als Barvermögen vererbt werden, was für jeden Neffen 10.000,- Euro wären, also die Freibetragsgrenze nicht überschreitet.
Schöpft alle rechtlichen Möglichkeiten aus, dem Fiskus so wenig wie möglich zukommen zu lassen, denn das Geld mit dem das Haus gebaut, finanziert oder gekauft wurde, hat der schon x-mal besteuert.
Lasse dich genau beraten und nütze alle legalen Möglichkeiten aus, der Fiskus tut das nämlich auch, teilweise bedient er sich sogar illegaler Methoden (siehe Pendlerpauschale usw.) wie das höchste deutsche Gericht eindeutig festgestellt hat.
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Antwort # 1
Da lasse ich es drauf ankommen.
Ich bin allein und bissi was hab ich auch gg
Und wer das kriegt, ist sicher jemand, dem ich vertraue.
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