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Q&A: Wenn man kürzlich einen Handyvertrag abgeschlossen hat, kann man den widerrufen oder ist das bindend?
Feb
22
2012
Frage von missevil62: Wenn man kürzlich einen Handyvertrag abgeschlossen hat, kann man den widerrufen oder ist das bindend?
Einem Familienmitglied wurde gestern ein viel zu teurer und unsinniger Handyvertrag aufgeschwätzt.. besteht die Möglichkeit den Vertrag zu stornieren?
WO steht es, bzw. Gibt es ein Gesetz das besagt, dass man von JEDEM Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kann?
beste Antwort:
Answer by *DEVIL*
man kann von JEDEN vertrag innerhalb von 14 tagen ohne angabe von gründen zurücktreten
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Antwort # 1
Nur unter den nachfolgend aufgelisteten Gründen…
Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags
Widerruf von Verträgen
Grundsätzlich ist jeder abgeschlossene Kaufvertrag einzuhalten, es sei denn, der Verkäufer zeigt sich kulant und gewährt ein Umtausch- oder Rückgaberecht.
Allerdings gibt es bei bestimmten Vertriebsformen und Verträgen gesetzliche Ausnahmen. Hier wird dem Käufer eine Frist von zwei Wochen zum Widerruf eingeräumt. Durch den Widerruf ist der Verbraucher dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
Die Vorschriften gelten zum Beispiel für Fernabsatzverträge, also Verträge, die ausschließlich per Fernkommunikation abgeschlossen wurden, ganz gleich ob der Kunde per Telefon, Telefax, Brief oder übers Internet bestellt hat. Voraussetzung allerdings ist: Der Verkäufer betreibt sein Geschäft regelmäßig per Fernabsatz. Dagegen können Kunden, die beispielsweise gelegentlich telefonisch im Tante-Emma-Laden bestellen, nicht widerrufen.
Widerrufen können Verbraucher auch Geschäfte, die an der Haustür abgeschlossen worden sind. Dazu zählen auch Verkaufsgespräche am Arbeitsplatz oder bei Freizeitveranstaltungen – der Widerruf ist hier dann ausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand direkt bezahlt und mitgenommen wird und sein Preis unter 40 EUR liegt oder wenn der Vertreter zuvor bestellt wurde.
Zwei Wochen Bedenkzeit erhalten Verbraucher auch dann, wenn sie Verträge nach Vorschriften über Verbraucherdarlehen, Ratenlieferung und Finanzierungshilfen abgeschlossen haben. Das ist der Fall,
wenn dabei Ratenzahlung vereinbart wurde
der Kauf- mit einem Kreditvertrag verbunden ist
eine Finanzierungshilfe wie beim Mietkauf gewährt wurde;
wenn zusammengehörende Sachen wie die Bände eines Lexikons nach und nach geliefert und ratenweise bezahlt werden sollen;
wenn eine regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen, beispielsweise bei Zeitungsabonnements vereinbart wurde;
wenn der Vertrag, etwa mit einem Buchclub, die regelmäßige Abnahme von Ware vorsieht.
Der Kaufpreis muss in diesen Fällen dann aber mehr als 200 EURO betragen und über mehr als drei Monate kreditiert sein.
All diese Verträge lassen sich innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn der Verkäufer unmissverständlich auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat, und dem Käufer die Widerrufsbelehrung in Textform zur Verfügung gestellt hat.
@ Devil – der DR ist von mir. Schreib nicht solch einen Mist. Es gibt leider immer wieder Menschen die so etwas Dummes dann glauben.
@ all – schon merkwürdig, wie sich es in den Köpfen vieler Menschen festgesetzt hat, dass es ein “RÜCKTRITTSRECHT” innerhalb von 14 Tagen für jeden “KAUF” geben soll. Dazu das Widerrufsrecht hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
@ eventuell geht das hier, zum Rücktritt des Vertrages: http://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit
@ ich kann die DR verschmerzen, weil ich mit der falschen Meinung und Einstellung vieler Mitmenschen eben nicht auf die Schnau.tze falle – auf Grund meines Fachwissens…
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